Saturday, January 24, 2009

So alt wie die Sache selbst...

Kommunikationsregeln

Für das Sprechen
1. Offen sprechen
Sagen Sie offen, was Sie bewegt. Vermeiden Sie Vorwürfe und schildern Sie einfach, womit Sie sich unwohl fühlen.
2. Sagen Sie „Ich“
So bleiben Sie bei Ihren eigenen Gefühlen. Du-Sätze beinhalten meist Angriffe und führen zu Gegenattacken.
3. Bleiben Sie bei konkreten Situationen
Ihr Partner versteht so besser, was Sie meinen. Wenn Sie Verallgemeinerungen wie „nie“ und „immer“ verwenden, werden ihm wahrscheinlich sofort Gegenbeispiele einfallen.
4. Sprechen Sie konkretes Verhalten an
So vermeiden Sie, den Partner als Gesamtperson für langweilig oder unfähig zu erklären. Denn dann müsste er sich als Person verteidigen und sich nicht ändern wollen. Über ein einzelnes Verhalten wird er dagegen mit sich reden lassen.
5. Bleiben Sie beim Thema
Alte Probleme wieder aufzuwärmen, führt nur zu neuem Streit. Die Lösung der gegenwärtigen Schwierigkeiten wird erschwert.


Regeln für das Zuhören
1. Zeigen Sie, dass Sie zuhören
Wenden Sie sich dem Partner zu und halten Sie Blickkontakt. Sie können auch durch Nicken signalisieren, daß Sie folgen. Eine andere Möglichkeit sind Ermutigungen wie „Ich würde gerne mehr darüber hören“.
2. Fassen Sie zusammen
Wiederholen Sie mit Ihren eigenen Worten, was der Partner gesagt hat. So merkt er, ob alles richtig bei Ihnen angekommen ist, und kann Missverständnisse korrigieren.
3. Fragen Sie offen
Der andere muß so antworten können, wie er will. Schlecht ist es, wenn er sich erst gegen Unterstellungen wehren muß, etwa „Lag das an Deiner Unsicherheit?“
4. Loben Sie gutes Gesprächsverhalten
Wenn Ihr Partner sich an die Regeln hält, können Sie das ruhig erwähnen. Beispiel „Es freut mich sehr, daß Du das so offen gesagt hast“.
5. Sagen Sie, wie Sie seine Worte empfinden
Wenn Sie mit den Äußerungen Ihres Partners nicht einverstanden sind, schildern Sie, wie es Ihnen dabei geht. Sie könnten sagen: „Ich bin verblüfft, dass Du das so siehst.“ Sagen Sie nicht: „Das ist ja völlig falsch.“ Selbstverständlich ist auch Zustimmung erlaubt.


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